[ Auszug: Der Nachweis, dass der Vorstand aus den im Register eingetragenen Personen
besteht, wird Behörden gegenüber durch ein Zeugnis des Amtsgerichts über
die Eintra ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]